Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 296.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1014
BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 296.63 (https://dejure.org/1965,1014)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1965 - VIII C 296.63 (https://dejure.org/1965,1014)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1965 - VIII C 296.63 (https://dejure.org/1965,1014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 296.63
    Es kann jedoch Fälle geben, in denen ein solches Verfahren sich als allzu formalistisch erweisen muß, nämlich vor allem dann, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten wegen der besonderen räumlichen Verhältnisse seines Tätigkeitsbereichs maßgeblich beeinflußt wird nicht durch seine Behörde oder ständige Dienststelle, sondern durch eine andere Stelle, die den an eine Behörde oder Dienststelle zu stellenden rechtlichen Anforderungen (vgl. BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]; 9, 235) [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59]möglicherweise auch nicht in jeder Hinsicht entspricht.
  • BVerwG, 21.10.1959 - VIII C 258.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 296.63
    Es kann jedoch Fälle geben, in denen ein solches Verfahren sich als allzu formalistisch erweisen muß, nämlich vor allem dann, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten wegen der besonderen räumlichen Verhältnisse seines Tätigkeitsbereichs maßgeblich beeinflußt wird nicht durch seine Behörde oder ständige Dienststelle, sondern durch eine andere Stelle, die den an eine Behörde oder Dienststelle zu stellenden rechtlichen Anforderungen (vgl. BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]; 9, 235) [BVerwG 21.10.1959 - VIII C 258/59]möglicherweise auch nicht in jeder Hinsicht entspricht.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Sie ist kein Akt der Rechtsetzung, sondern Ausfluß der Organisationsgewalt (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 296.63 - <DVBl. 1966, 536> u.a. unter Hinweis auf § 10 Abs. 1 BBG, Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C § 3 Rz 12, § 10 Rz 3; vgl. nunmehr § 58 Abs. 1 Satz 1 NHG).
  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung

    Die typisierende Regelung des § 14 Abs. 1 LBesG geht also von einer Verallgemeinerung des - erwünschten - Regelfalles aus, nämlich von der tatsächlichen Fiktion, daß ausnahmslos alle Beamten an dem Ort wohnen und tätig sind, welcher der Sitz ihrer Behörde oder ständigen Dienststelle ist (im gleichen Sinne schon das Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - [DVBl. 1966 S. 537; DÖD 1966 S. 95]).

    Ebenso hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - a.a.O. mit dem Hinweis auf BVerwGE 8, 147 ff. [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57] und 9, 235 ff.) ausgeführt, daß der Begriff der "Dienststelle" in den Regelungen des Ortszuschlages so eng wie möglich abzugrenzen sei.

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 5.83

    Widerspruchsbehörde - Prüfungskompetenz - Mitwirkungsrechte -

    Die Übertragung dieser Befugnis ist ein Ausfluß der Organisationsgewalt (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 296.63 - <DVBl. 1966, 536> u.a. unter Hinweis auf § 10 Abs. 1 BBG; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C § 3 Rz 12, § 10 Rz 3; vgl. nunmehr § 58 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes - NHG - vom 1. Juni 1978 in der unveränderten Fassung vom 23. Oktober 1981 ).
  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67

    Zahlung eines Ortszuschlages

    Sie nimmt hierbei grundsätzlich in Kauf, daß Beamte in Einzelfällen einen höheren Ortszuschlag erhalten als er dem Ort entspricht, nach dem sich ihre Lebenshaltungskosten tatsächlich richten (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - [DVBl. 1966 S. 537]).
  • BVerwG, 21.10.1968 - II B 39.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es bleibt daher nur noch zu fragen, ob der von der Beschwerde als Anspruchsgrundlage herausgestellte Sachverhalt im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG dazu nötigt, eine weitere Ausnahme von der der typisierenden Regelung des § 14 Abs. 1 LBesG 60 und 65 zugrundeliegenden tatsächlichen Fiktion zuzulassen, daß ausnahmslos alle Beamten an dem Orte wohnen und tätig sind, welcher der Sitz ihrer Behörde oder ständigen Dienststelle ist (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 14 BBesG Nr. 1]).
  • BVerwG, 20.10.1966 - VIII C 29.65

    Rechtsmittel

    Gemäß § 161 Abs. 2 VwGO waren die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Rechtsstandes der Beklagten aufzuerlegen, weil die Beklagte nach den Rechtsgrundsätzen, die in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63, 297.63, 300.63 und 323.63 - aufgestellt worden sind, bei Durchführung des Revisionsverfahrens voraussichtlich unterlegen wäre, diesen Grundsätzen aber mit Erlaß des Bescheides vom 15. April 1966 Rechnung getragen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht